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Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten.
Die Europäische Union hat im Frühjahr 2005 ein über das Inverkehrbringen, Rücknahme umweltverträgliche Elektro- Elektronikgeräten (Elektro- Elektronikgerätegesetz-ElektroG)?erlassen. Dieses Gesetz reformiert Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten.
 
Altgeräte dürfen ab Ende November 2005 (in anderen EU Ländern gelten z.T. andere Termine) nicht mehr mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden.
In Zukunft findet eine getrennte Sammlung statt. Dazu richten die Kommunen, ähnlich wie Altglas, Sammelstellen ein.
Möglicherweise holen Entsorgungsträger alte Produkte auch bei privaten Haushalten ab.
Die Regelung in Ihrer Kommune entnehmen Sie bitte Ihrem lokalen Abfallkalender.

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